Wahl zum Schulvorstand 2016
An jeder Schule mit mindestens 4 Lehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten. Der Schulvorstand besteht je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule aus 8 bis 16 Mitgliedern. Er setzt sich zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen (§ 38 b Abs. 1 NSchG).
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Der Schulvorstand entscheidet nach § 38 a Abs. 3 NSchG u.a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für Projektwochen, Werbung und Sponsoring und die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
Für die Schuljahr 2015/2016 und 2016/2017 müssen vier Vertreter-innen und Vertreter der Eltern gewählt werden.
Alle Elternteile können sich zur Wahl stellen.
Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter durch den Schulelternrat.
Wahlvorschläge bitte bei den KlassenelternvertreterInnen einreichen.
Wahl am: 25.02.2016 um 20.00 Uhr
Ort: LehrerInnenzimmer
Alle Kandidaten werden gebeten, sich am Wahltag dem Schulelternrat vorzustellen.
(H.Netzel, 12.01.2016)